Premiere auf dem Sempacherplatz (Vögeligärtli): Erstmals organisiert der Verein «Narrenverlag Luzern» am 28. Januar einen Fasnachts-Flohmarkt, bei dem FasnächtlerInnen ihre alten Grende, Gwändli, Plakettensammlungen an andere FasnächtlerInnen weiterverkaufen können.

Wer kennt es nicht: Keller oder Estrich voller Strassenkleider, Guuggemusig-Gwändli, Grende und sonstigem Fasnachtsaccessoir. Über die Jahre sammelt sich so einiges an. Sich von diesen Sammlungen zu trennen, fällt vielen schwer – eine Entsorgung kommt jedoch für die meisten nicht in Frage. Doch nun bietet sich die Möglichkeit, Sammlerstücke an weitere angefressene Fasnächtlerinnen weiterzugeben.

Erstmals organisiert der Verein «Narrenverlag Luzern» am 28. Januar von 10.00 bis 15.00 Uhr auf dem Sempacherplatz (auch Vögeligärtli genannt) einen Fasnachts-Flohmarkt.

Interessierte Verkäuferinnen und Sammler können sich ab sofort bis zum 21. Januar via info@narrenverlag.ch anmelden, um sich für einen Unkostenbeitrag von CHF 22.00 einen Verkaufsplatz zu sichern. Der Unkostenbeitrag wird vor Ort Bar eingezogen (bitte passend mitnehmen).

Wir wünschen bereits jetzt erfolgreiche Geschäfte und tolle Schnäppli-Käufe!

Informationen für Verkäuferinnen und Verkäufer

  • Der Flohmarkt ist offen von 1000-1500 Uhr
  • Die Zufahrt zum Aufbau ist von 0830-0950 und zum Abbau von 1500-1600 möglich
  • Es hat keine reservierten Parkplatze vor Ort
  • Unkostenbeitrag von Fr. 22.– pro Standplatz; pro Reservation sind zwei Standplätze möglich; nicht erscheinenden Personen/Vereinen werden die Kosten in Rechnung gestellt; Anmeldungen bis 21. Januar an info@narrenverlag.ch
  • Tische, Stühle, Kleiderstangen, Zelt müssen selber mitgebracht werden; ein Verkauf ab Boden (ausser Grossartikel) ist nicht erlaubt
  • Die Fläche pro Stand beträgt 2m breit und 3m tiefe; der Stand wird vor Ort zugewiesen
  • Es dürfen NUR Fasnachtsflohmarktutensilien wie Verkleidungen, Masken, Plaketten, Instrumente, Zubehör, etc. verkauft werden; keine sonstigen, typischen Flohmarktartikel
  • Der Platz muss von jedem Standbetreiber sauber und geordnet hinterlassen werden; Verunreinigungen/Schäden werden in Rechnung gestellt
  • Teilnehmen dürfen Privatpersonen, Fasnachtsgruppen, Guuggenmusigen, Zünfte/Gesellschaften, etc.
  • Versicherung ist Sache der Teilnehmenden
  • warme Getränke hat es vor Ort